Qualifizierungsbausteine

Der Einsatz von Qualifizierungsbausteinen ist durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Ein Qualifizierungsbaustein besteht aus konkreten Lerninhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes.

Qualifizierungsbausteine ermöglichen eine qualifizierte nachweisbare Förderung sowie die Berechtigung zur Ausstellung eines entsprechenden Qualifizierungsnachweises.

Durch das Angebot von Qualifizierungsbausteinen können

  • Teilnehmer*innen ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern

  • Teilnehmer*innen neue Perspektiven in der beruflichen Förderung erhalten.

Die Vermittlung eines Qualifizierungsbausteines ist eine inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheit, die vom Fachpersonal durchgeführt wird. Vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme wird mit den Teilnehmern*innen eine Verpflichtungserklärung (in Anlehnung an einen Lehrvertrag) vereinbart.

Mehrere Qualifizierungsbausteine in verschiedenen Fachgebieten (z.B. Hauswirtschaft, Textil, Garten- und Landschaftsbau) liegen zurzeit vor und können vermittelt werden.

Die Erstellung weiterer Qualifizierungsbausteine aus anderen Berufsfeldern ist ein fortlaufender Prozess.

Im Rahmen der Beruflichen Bildung werden Bildungseinheiten und Qualifizierungsbausteine auch für die Beschäftigten in den Arbeitsbereichen als Qualifizierungsinstrument genutzt.