Der Werkstattrat

Werkstattrat Constantin-Bewatt
Von links nach rechts: Daniela Müller-Bonin, Dennis Koch, Sven Uwe Hansen, Udo Humberg, Simon Lottmann, Kirsten Ruppelt, Andrea Neuhäuser, Uwe Fichtner. Vorne:Tanja Müller, Ahmed Benalla fehlt.

Gemäß der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DMWV) wird der Werkstattrat alle 4 Jahre von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt. Die Funktion ist vergleichbar einem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung.

Der Werkstattrat vertritt die Rechte und Interessen der Beschäftigten unter anderem bei Problemen, Wünschen, Vorschlägen und  Beschwerden.

In vielen Bereichen hat der Werkstattrat ein Mitwirkungsrecht oder ein Mitbestimmungsrecht.

Der Werkstattrat arbeitet eng mit der Leitung und der Geschäftsführung zusammen. Es werden regelmäßige Sitzungen abgehalten.

Ebenso ist der Werkstattrat in verschiedenen Gremien der Werkstatt vertreten, u.a. in der Arbeitssicherheit, dem betrieblichen Vorschlagwesen, der Standortkonferenz und dem Entgeldausschuss.